Transparenz

Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung.

Das Gehalt der Geschäftsführung basiert auf dem AWO-Governance-Kodex des AWO Bundesverbandes

Arbeitshilfe zur Vergütung der Geschäftsführung: hier

Auf der Grundlage der Satzung erkannt der AWO Kreisverband das Verbandsstatut der AWO in seiner jeweils gültigen Form an. hier

Hinweisgebersystem

Der AWO Kreisverband Altenburger Land e.V. nimmt Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien ernst und bearbeitet diese professionell. Mit dem Hinweisgebersystem können sich Mitarbeitende und alle Kunden*innen bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß auf sichere und vertrauliche Weise an unsere interne Meldestelle für Hinweisgebende wenden. Zu den Verstößen zählen z.B.:

  • Straftaten, aus dem wirtschaftlichen Bereich wie: Betrug, Korruption, Untreue
  • Straftaten aus den Bereichen Arbeitsschutz, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte wie: Diskriminierung und sexuelle Übergriffe
  • arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen, die eine fristlose Kündigung zu Folge haben könnten

Wir bauen aktuell eine interne Meldestelle mit einer Vertrauensperson für Hinweisgebende auf. Hinweise können nach dem Aufbaue der Meldestelle schriftlich gemeldet werden. Sie erreichen unsere Vertrauensperson perspektivisch per E-Mail.

Die Vertrauensperson prüft zukünftig jeden gemeldeten Hinweis dahingehend, ob es sich um einen Regel- bzw. Rechtsverstoß handelt. Im Anschluss werden ggf. notwendige Folgemaßnahmen eingeleitet. Besteht ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß, wird die Geschäftsleitung in die weitere Bearbeitung einbezogen. Die an der Bearbeitung beteiligten notwendige Personen haben die Vertraulichkeit und Identität der hinweisgebenden Personen und die von der Meldung betroffenen Person/en zu wahren. Ausnahmen davon sind im §8 und §9 HinSchG geregelt. Der hinweisgebenden Person kann dadurch kein Schaden entstehen. Jeder gemeldete Hinweis wird geprüft und dokumentiert. Sind bei dem gemeldeten Hinweis ein oder mehrere am Ablauf beteiligte Personen betroffen so werden diese nicht mit der Prüfung/Aufklärung des Falles beauftragt.

Die Meldestelle wird ab 01/2026 freigeschalten.