Einzug und Verträge

Vor dem Einzug führen wir mit den Interessenten ein Informations- bzw. Erstgespräch. Es gibt keine Zugangsvoraussetzungen, um eine Wohnung in unserer Einrichtung zu beziehen. Jeder ist herzlich willkommen.

Ist eine passende Wohnung frei, wird ein verbindlicher Vorvertrag aufgesetzt. Im Anschluss geht jeder neue Mieter mit der Arbeiterwohlfahrt einen privatrechtlichen Mietvertrag, einen Mieterbetreuungsvertrag und einen Hausnotrufvertrag ein.